Das Team Praxis für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie Hardy
Ihre Gesundheit ist unsere Ambition 

Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie Das Team Hardy


 

Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie
Wer an das Wort “Heilpraktiker” denkt, hat vielleicht zunächst weniger die Schulmedizin im Kopf, sondern meint vielmehr alternative Heilmethoden und stellt sich einen Naturheilpraktiker vor.
Dabei hat sich das Wort Heilpraktiker mittlerweile im deutschen Gesundheitssystem etabliert – und das in allen Bereichen.
Ein sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie ist ein “normaler” Physiotherapeut, der jedoch eine weitere Zusatzqualifikation erworben hat.
Ein solcher Physiotherapeut darf auch die Krankheitsdiagnose übernehmen.
Für Patient*innen bedeutet das: Sie können ohne vorheriges Aufsuchen eines Arztes zu uns kommen.
Gilt das für jedes Wehwehchen? Nein, natürlich nicht.
Ein Physiotherapeut ersetzt damit noch lange keinen Haus- oder Facharzt.
Denn das kleine Wörtchen “sektoral” ist hier entscheidend. Es macht deutlich, dass die Erlaubnis zur Heilkunde-Ausübung natürlich nur einen Sektor betreffen kann:
den Aufgabenbereich mit physiotherapeutischen Verfahren und den dazugehörigen Krankheitsbildern.
Von A wie Anamnese bis Z wie Zeit nehmen
Bei einem Heilpraktiker Physiotherapie kann also jeder einen Termin machen, ohne Überweisung oder Rezept. Der Therapeut führt dann selbst eine umfassende Befundung inklusive Anamnese und körperlicher Untersuchung durch.
So findet er heraus, was die grundlegende Ursache des Beschwerdebildes ist.
Sie haben die Möglichkeit, direkt den Weg zu uns in die Praxis zu gehen.

Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und auf dessen Anweisung arbeiten. Das bedeutet, bevor Sie zum Physiotherapeuten gehen, müssen Sie erst einen Arzt aufsuchen. Dort gibt es in der Regel lange Wartezeiten, um einen Termin zu bekommen und dann ist es nicht zwingend gegeben, dass Sie auch eine Heilmittelverordnung vom Arzt erhalten.


 

Wir haben die Erlaubnis, eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf den physiotherapeutischen Bereich), um Ihnen die bestmögliche Behandlung bieten zu können.
Eine individuelle Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.

Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Haus- oder Facharzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.


 

Das Ergebnis ist, dass Diagnose und Therapie unter einem Dach stattfinden. Und das bringt einige Vorteile für Patient*innen mit sich:

  • Schneller zur Therapie: Patient*innen können direkt einen Termin buchen, ohne Wartezeiten bei Haus- und Fachärzten, nur um eine Überweisung zu bekommen.
  •  Ganzheitlicher Ansatz: Therapeuten erkennen Zusammenhänge besser, können sich bei der Diagnose Zeit nehmen und die Therapie individuell auf Patient*innen abstimmen
  • Erfolg erleben: Gemeinsam mit dem Patienten oder der Patientin werden die Therapiekonzepte erarbeitet. Auch auf individuelle Wünsche kann so bestens eingegangen werden.
  •  Keine Einschränkungen: Den physiotherapeutischen Maßnahmen sind keine Grenzen gesetzt – etwa durch die strikte Verordnung und Diagnose durch einen Haus- oder Facharzt. Das betrifft auch die Zeiten und Länge der Therapie.
  •  In der Physiotherapie werden verschiedene Behandlungsmethoden verschiedenen Erkrankungen zugeordnet. Massage und Physiotherapie finden einen Einsatz bei Muskulären, Skelettalen-Ortho-Chirurgischen Beschwerden bei Dysbalancen, Verkürzungen, Haltungsstörungen oder nach Operationen, aber auch im Bereich der Geriatrischen Mobilitätsbehandlung oder bei Gynäkologischen Schwierigkeiten im Alter und vor, während oder nach einer Schwangerschaft. Ebenfalls gibt es spezielle Behandlungsformen für Patienten mit neurologischen- oder Atembeschwerden. Manual therapeutische Behandlungen werden hauptsächlich bei Gelenkproblematiken oder bei Disharmonien von Sehnen, Bändern und weiteren gelenkstabilisierenden Strukturen verwendet.
  • Sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie behandeln unter anderem folgende Erkrankungen:
  • Kopf-/Schulter-/ Nackenbeschwerden
  •  Muskuläre Beschwerden
  • Rückenbeschwerden wie Bandscheibenvorfälle, HWS-/BWS-/LWS-Syndrome
  •  Knochenbrüche /Meniskus-/ Band- und Sehnenverletzungen
  • Arthrose von Gelenken
  • Künstliche Hüft-, Knie-, und Schulterprothesen
  •  Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfälle, Hirninfarkte, M. Parkinson, ALS,
  • Multiple Sklerose, Ataxien oä.
  •  Erkrankungen des Lymphsystems, wie Wassereinlagerungen oder Lipödeme
  •  Kopfschmerz-, Migränepatienten
  •  Rheumatische- / Systemische Erkrankungen
  •  Beschwerden des Kiefers
  •  Lungenbeschwerden mit verminderter Atmung

Kostenübernahme der Behandlungen?
In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Physiotherapiekosten leider nur, wenn es eine ärztliche Verordnung gibt.
Doch es gibt Ausnahmen: Auch ohne Rezept können Kosten übernommen werden.
Das ist dann der Fall, wenn es eine private Zusatzversicherung gibt, oder, wenn Sie als Privatpatient Leistungen buchen. Denn Heilpraktiker für Physiotherapie bieten Heilpraktikerleistungen an, die übernommen werden können. Die Voraussetzung: Der Versicherungsvertrag muss diese als erstattungsfähig listen. Die Rechnungen (nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt), können dann als Heilbehandlung geltend gemacht werden.

Auch einige gesetzliche Krankenkassen bieten inzwischen passende Zusatzversicherungen an, die die Kosten abdecken können. Daher lohnt es sich immer, einmal genauer bei der eigenen Versicherung nachzuhaken.


 

  •  Für gesetzlich versicherte Patienten/in: Heilpraktikerleistungen, unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Das heisst, Sie können unsere Leistungen NICHT über die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler/-in sind Sie bei uns aber herzlich willkommen.
  •  Für Privatpatienten/in:
  • Für Privatpatienten oder Patienten/in mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Teil- oder Gesamterstattung.
  • Die Rechnungen des Sektoraler Heilpraktikers für Physiotherapie (erstellt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung zum Teil oder gesamt geltend gemacht werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung bezüglich der Kostenübernahme.
  • Sie können mit und ohne Rezept zu uns kommen. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung.
  •  Für Selbstzahler: Jeder darf zu uns ohne ärztliches Rezept kommen, sofern Sie die Untersuchung/Behandlung selbst bezahlen. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Termin beim Physiotherapeuten ohne vorherigen Arztbesuch!
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Terminen ausschließlich um reine Privatleistungen handelt.
Auch in der Physiotherapie gibt es Heilpraktiker.
Aber was bedeutet das eigentlich, ein sektoraler Heilpraktiker zu sein?
Für Patient/innen heißt das vor allem eins: eine Menge Vorteile.